Terrassentürschwelle
Aus der Gutachterpraxis: Komfort vs. Risiko – Die barrierefreie Schwelle
Barrierefreie Übergänge: Wenn die Terrasse zum Schwimmbecken wird
Der Wunsch nach schwellenlosen Übergängen („Nullschwellen“) von der Wohnung auf die Dachterrasse ist verständlich, aber bauphysikalisch hochriskant. Ein aktueller Fall in Köln zeigt exemplarisch, was passiert, wenn bei barrierefreien Übergängen die notwendigen Kompensationsmaßnahmen fehlen.
Hinweis: Beispielbild ohne Bezug zu dem Fall.
Hinweis: Beispielbild ohne Bezug zu dem Fall.
Die Ausgangslage: Eine Dachterrasse wurde mit einem barrierefreien Türanschluss ausgeführt. Bei Starkregenereignissen drang jedoch massiv Wasser in den Wohnraum ein.
Die forensische Analyse der Fehlerkette: Meine Untersuchung deckte fundamentale Planungsfehler auf, die in dieser Kombination zum Versagen führen:
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Die „Kaskaden-Falle“: Ein häufig übersehenes Risiko ist die Einleitung des Regenwassers vom Hauptdach auf die darunterliegende Staffelgeschoss-Terrasse. Diese zusätzliche Wassermenge führte bei Starkregen zu einer unkalkulierbaren hydraulischen Situation. Die Abläufe der unteren Ebene waren nicht für diese massiven Wassermassen („Sturzfluten“ von oben) dimensioniert, was zu einem rasanten Anstau vor der Türschwelle führt.
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Fehlende Entwässerungsrinne: Darüber hinaus fehlte vor der barrierefreien Tür die erforderliche Fassadenrinne (Rostrinne), die das Wasser direkt abführt.
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Mangelhaftes Gefälle: Die Abdichtungsebene wies kein Gefälle vom Gebäude weg auf, sodass das Wasser zur Tür hin „stehen blieb“.
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Fehlende Notentwässerung: Entgegen der DIN 1986-100 verfügte die wannenartige Terrasse nur über einen einzigen Ablauf. Ein Notüberlauf fehlte.
Das Fazit des Sachverständigen: Barrierefreiheit darf nicht zu Lasten der Sicherheit gehen. Wer eine „Nullschwelle“ plant, muss zwingend die gesamte Wasserführung des Gebäudes betrachten. Eine Einleitung von Hauptdachflächen auf Terrassen vor schwellenlosen Türen stellt i.d.R. eine signifikante Erhöhung des Schadensrisikos dar. Die technische Realisierbarkeit hängt davon ab, ob massive Kompensationsmaßnahmen (besonders leistungsstarke Notüberläufe, breite Rinnen, Vordächer) dieses Risiko rechnerisch nachweisbar und praktisch nachvollziehbar auf ein übliches Maß reduzieren können.
Fazit für Eigentümer und Verwalter Dieser Fall zeigt, dass optische Unauffälligkeit keine Garantie für Mangelfreiheit ist. Lassen Sie Ihr Dach vom öffentlich bestellten Sachverständigen prüfen, bevor die Gewährleistung abläuft. Hier informieren: Sachverständigenleistungen für Flachdächer





